In Deutschland gibt es über 600.000 registrierte zivilgesellschaftliche Organisationen und davon sind 12.611 als gGmbH, gemeinnützige Kapitalgesellschaft, firmiert – Tendenz steigend.
Der eingetragene Verein e.V. und die gGmbH erfreuen sich großer Beliebtheit im gemeinnützigen Bereich.
e.V. und gGmbH müssen gemeinnützige Zwecke verfolgen, die Aktivitäten dienen dem Wohle der Allgemeinheit und sie zielen nicht auf Gewinne ab.
Vorteile der gGmbH gegenüber dem e.V. (Verein):
– hohe Flexibilität bei der Erschließung neuer Geschäftsfelder und Kooperationen mit Unternehmen (e.V. braucht Satzungsänderung und Mitgliederbeschluß)
– Entscheidungen werden von der Geschäftsführung getroffen (e.V. Mitgliederversammlung/ jedes Mitglied hat eine Stimme)
– die Aussenwirkung ist oft professioneller und unternehmerischer
Die Gründung eines e.V. ist aber im Vergleich zur gGmbh einfacher, es braucht z.B. kein Stammkapital von 25.000€.
Welche Rechtsform die passende für die eigene Idee ist, sollte in einem Beratungsgespräch mit einem Anwalt oder Steuerberater geklärt werden.
Quelle Zahlen: Ziviz Survey 2022
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